Sicherheitsstandards Kinder und Jugendliche
Unsere Plattform verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Ausbeutung von Kindern, Grooming, CSAM und jeder Form von Kindesgefährdung. Verdächtige Inhalte oder Verhaltensweisen werden entfernt, Accounts gesperrt und – sofern gesetzlich erforderlich – an zuständige Behörden gemeldet. Die Sicherheit und Privatsphäre unserer Nutzer, insbesondere Minderjähriger, hat höchste Priorität.
1. Grundprinzipien der Plattform
Schutz Minderjähriger
- Die Plattform duldet keinerlei:
- sexuelle Ausbeutung von Kindern,
- Grooming,
- sexuelle Belästigung Minderjähriger,
- CSAM („Child Sexual Abuse Material“),
- sexuelle Kontaktaufnahme mit Minderjährigen,
- Austausch sexualisierter Inhalte mit Minderjährigen.
- Jegliche Verstöße führen zur sofortigen Sperrung und Meldung an zuständige Behörden.
2. Alters- und Jugendschutz
Verdächtiges Verhalten gegenüber Minderjährigen wird priorisiert überprüft.
- Inhalte, Funktionen und Kommunikation müssen altersgerecht gestaltet sein.
- Minderjährige dürfen nicht zu riskantem Verhalten, Treffen mit Fremden oder dem Teilen persönlicher Daten gedrängt werden.
- Die Plattform fördert respektvollen Umgang und schützt junge Nutzer aktiv vor Belästigung, Manipulation und sozialem Druck.
- Die Plattform verpflichtet sich zur Einhaltung geltender Jugendschutz-, Datenschutz- und Sicherheitsgesetze in allen unterstützten Regionen.
3. Plattform-Moderation & Enforcement
Sofortmaßnahmen bei schweren Verstößen
Bei Verdacht auf CSAM oder Kindesgefährdung:
- sofortige Accountsperre,
- Sicherung relevanter Daten,
- Meldung an Strafverfolgungsbehörden,
- Kooperation mit Behörden im gesetzlichen Rahmen.
4. Rechtliche Compliance
EU Digital Services Act (DSA)
Die Plattform:
- bietet klare Meldewege,
- bearbeitet illegale Inhalte schnell,
- dokumentiert Moderationsmaßnahmen,
- ermöglicht Beschwerdeverfahren.
Jugendschutzgesetze
Einhaltung:
- Jugendschutzgesetz,
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag,
- nationale Kinderschutzgesetze.
Strafrechtliche Zusammenarbeit
Bei konkretem Verdacht auf Kindesgefährdung:
- gesetzeskonforme Datenweitergabe,
- Zusammenarbeit mit Behörden,
- Beweissicherung.
